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Immobilienkauf in der Türkei als Ehepaar: Gemeinschaftseigentum und rechtliche Aspekte für Deutsche

Der Kauf einer Immobilie in der Türkei ist für viele deutsche Paare mehr als nur eine Ferienhaus-Investition – es ist ein gemeinsamer Schritt in eine neue Lebensphase am Mittelmeer. Besonders Regionen wie Kalkan an der türkischen Riviera sind bei Deutschen beliebt, die dort eine Villa, ein Apartment oder ein Grundstück erwerben möchten. Doch wie funktioniert der Immobilienkauf als Ehepaar, und welche rechtlichen Besonderheiten gibt es beim Gemeinschaftseigentum in der Türkei?

Können deutsche Ehepaare gemeinsam Immobilien in der Türkei kaufen?

Ja. Nach türkischem Recht können auch ausländische Ehepaare gemeinsam Eigentum erwerben, sofern sich die Immobilie in einer für Ausländer freigegebenen Zone befindet. Beide Ehepartner können als Miteigentümer im Grundbuch (Tapu) eingetragen werden.

Wichtige Voraussetzungen:

  • Gültige Reisepässe
  • Türkische Steuernummern für beide Ehepartner
  • Gegebenenfalls Heiratsurkunde (notariell übersetzt)

Die Eintragung im Tapu kann entweder zu gleichen Teilen oder mit individuellen Prozentanteilen erfolgen.

Grundbuch und Rechte bei Gemeinschaftseigentum

Werden beide Ehepartner ins türkische Grundbuch eingetragen, haben beide dieselben Rechte an der Immobilie. Das bedeutet:

  • Beide müssen beim Verkauf oder bei der Übertragung zustimmen
  • Wenn ein Ehepartner abwesend ist, kann er eine notarielle Vollmacht erteilen
  • Ein beeidigter Übersetzer ist Pflicht, falls die Käufer kein Türkisch sprechen

So wird sichergestellt, dass beide Parteien rechtlich abgesichert sind.

Erbrecht und Nachfolge in der Türkei

Ein zentraler Punkt für viele deutsche Paare ist die Frage der Erbfolge. Anders als in Deutschland geht eine Immobilie in der Türkei nach dem Tod eines Ehepartners nicht automatisch vollständig an den überlebenden Partner. Türkisches Erbrecht sieht feste Erbanteile für Kinder und Eltern vor.

Daher wird empfohlen:

  • Ein türkisches Testament bei einem Notar aufzusetzen
  • Mit einem Anwalt, der sowohl deutsches als auch türkisches Recht kennt, die individuelle Situation zu klären

So lassen sich spätere Konflikte und bürokratische Hürden vermeiden.

Steuerliche und finanzielle Aspekte für Ehepaare

Beim Kauf durch ein Ehepaar ändern sich die Steuersätze nicht – jedoch haften beide gemeinsam für:

  • Jährliche Grundsteuer (Emlak Vergisi)
  • Einkommensteuer, falls die Immobilie vermietet wird
  • Kapitalertragssteuer beim Verkauf innerhalb von fünf Jahren

Ein gemeinsames Bankkonto in der Türkei ist nicht zwingend notwendig, erleichtert aber die Verwaltung von laufenden Kosten wie Nebenkosten, Strom, Wasser oder Hausverwaltung in Kalkan.

Was passiert bei einer Scheidung?

Kommt es zur Scheidung, greifen die Bestimmungen des türkischen Zivilrechts. Dabei gilt:

  • Die im Tapu eingetragenen Anteile sind entscheidend
  • Ohne vertragliche Regelungen entscheidet ein Gericht über die Aufteilung
  • Deutsche Scheidungsurteile müssen in der Türkei offiziell anerkannt werden

Zur Vermeidung von Unsicherheiten können Eheverträge oder klare Vereinbarungen bereits vor dem Kauf hilfreich sein.

Fazit: Immobilienkauf in Kalkan als Ehepaar – sicher mit der richtigen Vorbereitung

Für deutsche Paare ist der Immobilienkauf in der Türkei rechtlich möglich und sicher, solange die richtigen Schritte beachtet werden. Ein erfahrener Anwalt, die Eintragung beider Partner ins Grundbuch und ein klares Nachlasskonzept sind die wichtigsten Bausteine. So wird der Traum vom gemeinsamen Haus oder der Villa in Kalkan nicht nur Realität, sondern auch langfristig abgesichert.

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